Sie haben kein Smartphone, Ihr Handyakku ist ständig leer oder Sie haben gerne etwas in der Hand?
Überzeugt? Dann kaufen Sie lokal und erwerben Sie Ihr Ticket bei einem unserer VMT-Unternehmen.
- Wieviel kostet das „Deutschlandticket“?
Preis: monatlich 49 Euro - Wer kann das „Deutschlandticket“ nutzen?
Jeder kann das „Deutschlandticket“ erwerben. Es wird als personengebundenes Abonnement ausgegeben und ist nicht übertragbar. - Welche Ausgabeformen für das „Deutschlandticket“ gibt es?
Das „Deutschlandticket“ wird grundsätzlich als digitales Ticket in Form einer Chipkarte oder als Barcode in einer Smartphone-App ausgegeben. - In welchen Verkehrsmitteln gilt das „Deutschlandticket“?
Das „Deutschlandticket“ gilt grundsätzlich in allen Nahverkehrszügen im Linienverkehr der 2. Klasse (z. B. S-Bahnen, RB, RE, IRE) sowie in den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen der jeweils am Deutschlandticket teilnehmenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Etwaige Ausnahmen, insbesondere bei touristischen Verkehren, sind bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erfragen. - Wird das „Deutschlandticket“ auch in Zügen des Fernverkehrs anerkannt?
Das „Deutschlandticket“ gilt grundsätzlich nicht in Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE). Eine Ausnahme gilt im VMT-Gebiet auf der Fernverkehrsstrecke (Kursbuchstrecke 565) Erfurt – Weimar – Jena – Gera. Weitergehende Ausnahmeregelungen sind vor einem geplanten Reiseantritt bei DB-Fernverkehr zu erfragen. - Was gilt für Kinder?
Im VMT werden Kinder unter 8 Jahren auch weiterhin bis zur Einschulung (1. Schultag) unentgeltlich und ausschließlich in Begleitung Erwachsener befördert. Für diese Kinder ist kein eigenes Deutschlandticket notwendig.
Außerhalb des VMT-Gebietes gelten die Deutschlandticket-Tarifbestimmungen und/oder die jeweiligen Regelungen in den Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen.
- Wo kann ich das „Deutschlandticket“ erwerben?
Der Kauf ist digital über die Apps sowie Web-Vertriebskanäle der VMT-Verkehrsunternehmen möglich. Ebenso ist das Abonnement in den Kunden- und Servicecenter der Abo-ausgebenden Verkehrsunternehmen erhältlich. - Welche Fristen gelten für den Abschluss eines „Deutschlandtickets“?
Grundsätzlich beginnt das Abonnement bei einer Bestellung bis zum 10. eines Monats (Posteingang) am 1. des Folgemonats. Die Laufzeit des Abos ist an den Kalendermonat gebunden. Darüber hinausgehende Vertragsregelungen sind beim betreffenden Verkehrsunternehmen zu erfragen. - Wie lange gilt das „Deutschlandticket“?
Die Mindestvertragslaufzeit des Abonnements beträgt einen Monat. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen, der Vertrag endet zum letzten Tag des Kalendermonats, längstens jedoch bis 3 Uhr des Folgemonats. - Gibt es das „Deutschlandticket“ als Jobticket?
Ja. Das Deutschlandticket kann für 34,30 Euro als Jobticket ausgegeben werden. Denn derzeit gibt es einen Rabatt von 5 %, wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 25 % am Ausgabepreis beteiligt.
- Dürfen Hunde, Fahrräder und/oder weitere Personen auf ein Deutschlandticket mitgenommen werden?
Nein. Das Deutschlandticket ist ein personenbezogener Fahrausweis, der grundsätzlich nur für eine Person (Inhaber) gilt. Im VMT werden Kinder unter 8 Jahren auch weiterhin bis zur Einschulung (1. Schultag) unentgeltlich und ausschließlich in Begleitung Erwachsener befördert. Für diese Kinder ist kein eigenes Deutschlandticket notwendig. Außerhalb des VMT-Gebietes gelten die jeweiligen Regelungen in den Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen. - Kann für Hunde und/oder Fahrräder ein Deutschlandticket erworben werden?
Nein. Das Deutschlandticket ist ein personenbezogener Fahrausweis. Hunde und Fahrräder sind keine Personen. Für die jeweilige Fahrt im VMT ist je Hund oder Fahrrad eine Hunde-/Fahrradkarte zu kaufen. In den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen ist in Thüringen die Fahrradmitnahme entgeltfrei möglich.
- Ich studiere in Thüringen und habe ein Semesterticket. Gilt dieses als Deutschlandticket?
Nein. Sie können aber ein sogenanntes Deutschlandticket-Upgrade vornehmen und somit ein Deutschlandticket erwerben. Dabei wird Ihr bereits für das laufende Semester bezahlter Semesterticketbeitrag angerechnet. Weitere Angaben können Sie beim Studierendenwerk Thüringen erfragen. https://www.stw-thueringen.de/finanzen/deutschlandticket
- Welche Ticket-Ausgabeformen für das „Deutschlandticket“ gibt es?
Das „Deutschlandticket“ wird als digitales Ticket (Chipkarte oder Barcode in einer Smartphone-App) ausgegeben. - Was ist bei der Kontrolle zu beachten?
Bei der Fahrkartenkontrolle ist das personengebundene gültige „Deutschlandticket“ vorzuzeigen.
Zur Legitimation ist grundsätzlich ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation ein Schülerausweis. - Welche Daten sind in der Chipkarte gespeichert?
- Angaben zum Tarifprodukt
- Name des Vertragsinhabers
- Geburtsdatum des Vertragsinhabers
- zeitliche Gültigkeit des Tickets
- räumlicher Geltungsbereich des Tickets - Kann ich selbst prüfen, welche Daten in der Chipkarte gespeichert sind?
Mittels der Apps von EVAG (Erfurt mobil App), JNV (MeinJena App) und KomBus (KomBus Fahrplan App) kann die VMT-Chipkarte selbst ausgelesen werden, um festzustellen, welche Daten in der Chipkarte gespeichert sind.
- Kann ich mit dem Deutschlandticket auch in der 1. Wagenklasse fahren?
Nein. Mit dem Deutschlandticket darf ausschließlich die 2. Wagenklasse in den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen genutzt werden. Möchten Sie im VMT gleichwohl die 1. Wagenklasse nutzen, ist/sind für die entsprechende/n Fahrt/en eine Zuschlagskarte 1. Wagenklasse zu erwerben. - Mein Zug hatte Verspätung, bekomme ich eine Entschädigung?
Entschädigungsansprüche richten sich in einem solchen Fall grundsätzlich nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gemäß § 3 EVO. Der Reisende darf die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort nicht mit einem anderen Zug durchführen, auch wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird (Ausschluss der Rechte gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO).